Wissen am Wasser
Vorschriften / Bestimmungen
Betretungsrechte - Vorschriften
Privatrevier Limmat, von der Gemeindegrenze Obersiggenthal-Untersiggenthal, Tafel Fischereigrenze, inkl. Fabrikkanal der Firma Hydroelectra(ehemals BAG) und Fabrikkanal im Stroppel, bis Tafel Fischereigrenze beim Auslauf in die Aare.
Merkblatt Zusammenfassung Betretungsrechte der Kraftwerke Schiffmühle, BBC und Hydroelektra (ex BAG)
Reglement + Bestimmungen
Reglement für Tageskarten
Ausgabestelle:
Gemeinsame Bestimmungen für Mitglieder und Nichtmitglieder:
- Am gleichen Tag werden maximal 4 Tageskarten ausgegeben.
- Mit der Tageskarte kann zu den gleichen Bestimmungen wie für die «grosse Karte» gefischt werden.
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der schweizerischen und kantonalen Gesetze.
- Die Tageskarten werden in der Reihenfolge der Bestellung abgegeben.
- Die Tageskarte (Fangstatistik) muss innerhalb 1 Woche ab Gültikeitsdatum zurückgegeben werden, ansonst verfällt das Depot zugunsten des Vereins.
Bestimmungen nur für Vereins-Mitglieder:
- Dasselbe Vereinsmitglied kann pro Jahr maximal 8 Tageskarten beziehen.
- Es besteht keine Ausgabesperrfrist.
Bestimmungen für Nicht – Mitglieder:
- Die Tageskarte für Nichtmitglieder muss durch ein Vereinsmitglied des Fischereivereins Turgi-Siggenthal gelöst werden.
- Es darf nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes des FVTS gefischt werden.
- Dieselbe Person kann maximal 4 Tageskarten pro Jahr beziehen.
- Zwischen dem 1. – 15. März und dem 15. – 30. September besteht eine Ausgabesperrfrist für Tageskarten.
Preise:
Der Preis einer Tageskarte beträgt Fr. 10.- (+ Depot Fr. 10.- ).
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